Mit dem Förderinstrument „Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien“ – umgangssprachlich auch als „Regionalbudget“ bezeichnet – können LEADER-Regionen Mittel zur Verfügung stellen, um Projekte mit einem Gesamtkostenumfang von maximal 20.000 Euro auf schnellem und relativ unbürokratischem Wege zu unterstützen.
Als LEADER-Region Eifel bieten wir das Regionalbudget seit dem Jahr 2020 an.
Das Wichtigste zur Förderung in Kürze:
- Antragsberechtigt sind Vereine, natürliche Personen und Personengesellschaften, Kommunen und Gemeinnützige Unternehmen sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung (= Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Dorf-und Nachbarschaftsläden)
- Die Maßnahme muss innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region erfolgen
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten
- Kleinprojekte können mit einem Fördersatz von bis zu 80 % gefördert werden, d.h. die verbleibenden 20 % sind vom Antragsteller zu tragen (max.16.000 € Fördersumme, 4.000 € Eigenanteil)
- Die Förderung erfolgt im Erstattungsprinzip. Der Projektträger muss in der Lage sein, den Förderbetrag dementsprechend vorzufinanzieren
- Gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen
- Geförderte Projekte müssen öffentlich zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, muss nachgewiesen werden, dass ein öffentlicher Nutzen besteht, der über das reine Interesse des Antragstellers hinausgeht.
- Die Kleinprojekte müssen innerhalb des Jahres der Antragstellung umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden
- Der Projektträger muss die Zweckbindungsfrist von 5 (bei technischen Geräten/Maßnahmen) bzw. 12 (Baumaßnahmen) Jahren sicherstellen, d.h. die Pflege und die Instandsetzung/den Ersatz bei Beschädigung
Gefördert werden Kleinprojekte, die dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 "Integrierte ländliche Entwicklung" des GAK-Rahmenplans dienen und der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER -Region entsprechen. Die Förderung gewinnorientierter Projekte ist ausgeschlossen ebenso wie Projekte mit denen bereits vor Erhalt einer Förderzusage begonnen wurde.
Förderanträge für Kleinprojekte sind nach einem öffentlichen Aufruf zu stellen. In der LEADER-Region Eifel erfolgt der Aufruf in der Regel im ersten Quartal des jeweiligen Jahres. Die Antragstellung kann nur innerhalb der Antragsfrist erfolgen. Projekte, die im Jahr vorangegangen Jahr keinen Zuschlag erhalten haben, müssen sich im Folgejahr erneut bewerben, falls weiterhin Interesse an einer Förderung besteht.
Die Projektauswahl erfolgt durch den Koordinierungskreis der LEADER-Region Eifel im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Antragsunterlagen sind digital über ein Online-Formular in einem ersten Schritt zu erfassen und in einem zweiten Schritt inkl. eines Kostenvoranschlags für jede Kostenposition unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle des Regionalmanagements (LAG der LEADER.Region Eifel, Bahnhofstr. 16, 53947 Nettersheim) zu richten.
Es ist (mindestens) ein Kostenvoranschlag für die zu erbringenden Leistungen und anzuschaffenden Gegenstände beizulegen. (Als Angebot sind auch Preisabfragen z.B. im Internet zulässig. Es müssen das Datum des Angebots, die Mehrwertsteuer und die Gesamtsumme (ggf. inklusive Versandkosten) ersichtlich sein.)
Die Förderung erfolgt in jedem Jahr vorbehaltlich einer Gewährung der Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bereitstellung der Kofinanzierung.
Ein Online-Beratungstermin bei dem die Rahmenbedingungen der Förderung nochmal erläutert werden findet am 05. Mai 2025 um 18 Uhr statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung unter leader@naturpark-eifel.de.
Die Präsentation des Beratungstermins am 02.03.2023 finden Sie hier.