
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt auch in 2025 Projekte zur Stärkung des ländlichen Raums. Förderanträge können vom 1. Februar bis zum 15. April 2025 online eingereicht werden. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, zur Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen und zur Erhaltung regionaltypischer Bausubstanz. Antragsberechtigt sind Gemeinden, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
www.mlv.nrw.de/fuer-lebendige-doerfer-und-gemeinden-landesregierung-unterstuetzt-neue-projekte-zur-staerkung-des-laendlichen-raums/
sowie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln, die auch zur Antragsstellung berät: