
Vom 01.07. bis zum 31.08.2023 können Anträge über die Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums gestellt werden. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Die Antragerstellung erfolgt online Förderplattform förderung.NRW, erreichbar unter https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login
Ansprechpartner für Rückfragen ist die Bezirksregierung Köln: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/foerderung-im-laendlichen-raum/dorferneuerung/struktur
Gegenstand der Förderung sind:
a) Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
b) Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
c) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
d) Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
e) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und
Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich
ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
f) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
g) Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
h) Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur
ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen
zu deren Implementierung und Anwendung,
i) Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
j) Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie
Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit
im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
k) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung
vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von
Tourismusdienstleistungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen.