Aufgrund von Corona müssen vielerorts die Vereinstätigkeiten ruhen, Veranstaltungen fallen aus. Vereine und Verbände stehen somit vor großen Herausforderungen wie sie angesichts von Wegbrechenden Einahmen aber zu leistenden Fixkosten ihren Fortbestand sichern können.
Hier möchte das Land NRW mit dem Sonderprogramm "Heimat" Vereinen und Verbänden Hilfe bieten.
Anträge können bis zum 31. Juli 2021 online an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Alle Informationen zum Sonderprogramm finden Sie hier.
29.04.2021